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Vereinssatzung
der
Frankfurter Armutsaktie
Präambel
Zweck des Vereins ist die Bekämpfung und Bekanntmachung von Armut, Obdachlosigkeit und Isolation in unserer Gesellschaft. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Verkauf von Armutsaktien sowie die Beteiligung der Käufer und Käuferinnen an der zweckentsprechende Verwendung und der Vergabe von Zuwendungen aus den Verkauf an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die Zwecke der Wohlfahrtspflege oder mildtätige Zwecke für Menschen in Armut, Obdachlosigkeit und Isolation verfolgen.
Organe des Vereins sind
Die Satzung wurde so bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 26 März 98 in Frankfurt am Main angenommen.